Welcome to the Deadmines

Das Gewinner-Video vom "World of Warcraft Movie Contest: Rise to Power":

Wer wird da nicht nostalgisch?
 

FRITZ!App Fon für das Android

Seit kurzem scheint es für das Android eine App von AVM für das Android zu geben, mit der man über sein Android im Festnetz telefonieren kann (zumindest wenn man zuhause ist).
Das ganze scheint generell auch zu funktionieren und das auch ohne grossen Aufwand. Auf der AVM Seite gibt es neben der App auch eine kurze Anleitung wie man die Anwendung einrichtet und schon kann man loslegen. Das Anrufen und Angerufen werden scheinen einwandfrei zu funktionieren.
In dem Testbericht vom AndroidPit Blog, durch den ich erst auf die App aufmerksam wurde, wird erwähnt, dass die verpassten Anrufen zwar noch nicht korrekt angezeigt werden, aber vllt kommt das ja noch. Und in den Kommentaren las ich, dass es wohl auch mit anderen Boxen funktioniert, neben der angegebenen Fritz!Box 7270.

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Wahlwerbung: Ich bin Pirat!

Der Wahlwerbespot der Piratenpartei: "Ich bin Pirat!"
 

Internet-Recht in Deutschland

In dem Artikel Die Rache des Textmonsters von heute (13.08.2009) berichtet der Spiegel ueber die rechtliche Stellung des Internets in Deutschland.


Dort ist z.B. "Grundsätzlich ist das Internet genauso reguliert wie andere Lebensbereiche" zu lesen. Aber auch:


Die Gerichte interpretieren die Gesetze und Urteile des Bundesgerichtshofs sehr unterschiedlich, das mussten Betreiber von Foren und Online-Auktionsplattformen oft erleben.

Der erschreckende Grund wird auch direkt aufgefuehrt:


Grund für die Rechtsunsicherheit ist eine schwammige Formulierung in Paragraf 10 des Telemediengesetzes. Dort steht scheinbar eindeutig: "Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich." Der Begriff "Verantwortlichkeit" ist im deutschen Recht allerdings nicht klar definiert - gebräuchlich ist "Haftung".

Das erschreckenste ist aber dann folgendes:


Wenn es um Rechtsverstöße in Web-Angeboten geht, können sich Anwälte bei Zivilprozessen deutschlandweit das Gericht aussuchen, bei dem sie sich die besten Chancen auf ein Urteil in ihrem Sinne ausrechnen.

Sollte es nicht egal sein vor welchem Gericht man steht, wenn es um die Frage geht ob man gegen geltendes Recht verstossen hat? Und wenn nicht, waere das dann nicht Willkuer? Zu Willkuer findet man bei Wikipedia:


Bezogen auf staatliche Entscheidungen – der Legislative, Exekutive oder Judikative – bedeutet Willkür das Fehlen eines sachlichen Grundes und damit jedenfalls einen Verstoß gegen Verfassungsprinzipien.

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anscheinend vs. scheinbar

Beruflich bedingt habe ich leider oft mit Leuten zu tun, die den Unterschied zwischen anscheinend und scheinbar anscheinend nicht kennen. Dabei ist der Unterschied nur scheinbar kompliziert.


Die meisten Leute benutzen scheinbar, wenn sie eigentlich anscheinend benutzen sollten. Scheinbar wuerde naemlich ausdruecken, dass man weiss das es nicht so ist, wie es scheint, also nur dem schein nach so ist. Anscheinend hingegen sagt aus, dass etwas den scheint hat als wenn es so waere, man es aber nicht weiss.


Wenn es nicht grade unpassend ist darauf hinzuweisen, z.B. bei Kunden, ;) verweise ich gerne auf den Zwiebelfisch-Artikel bei Spiegel Online.

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